Was macht eine Fachfirma für Schädlingsmonitoring?
Schädlingsmonitoring ist die regelmässige, dokumentierte Kontrolle eines Betriebs mit Köderstationen, Klebfallen und Pheromonfallen, damit Befall früh erkannt und gezielt bekämpft wird – ein Baustein der Hygiene-Eigenkontrolle nach HACCP.
Die Hygieneverordnung des EDI verlangt von Lebensmittelbetrieben, dass Räume und Installationen frei von Schädlingen und Ungeziefer gehalten werden; erforderlichenfalls sind geeignete Verfahren zur Bekämpfung vorzusehen. Sie gilt für Restaurants, Hotels, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelhandel und -produktion ebenso wie für Spitalküchen und Heime. Ob ein Betrieb diese Pflicht erfüllt, prüft das kantonale Lebensmittelinspektorat im Rahmen seiner Kontrollen.
Viele Betriebe lösen das mit einem dauernden Monitoring durch eine Fachfirma. Dabei werden Köderstationen für Nager, Klebfallen für kriechende Insekten und Pheromonfallen für Vorratsmotten nach einem Plan ausgelegt und in festen Abständen kontrolliert. Jeder Befund wird protokolliert, Massnahmen werden begründet und dokumentiert. So lassen sich Befallsherde früh erkennen und Bekämpfungsmittel gezielt und sparsam einsetzen – das Prinzip der integrierten Schädlingsbekämpfung.
Wichtig ist, dass das Monitoring zum eigenen HACCP-Konzept passt: Fallenplan, Kontrollintervalle, Verantwortlichkeiten, Berichte und Korrekturmassnahmen sollten jederzeit vorgelegt werden können. Die europäische Norm EN 16636 beschreibt Anforderungen an Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen; der Verband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer (VSS) verlangt von seinen Mitgliedern, nach dieser Norm und nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung zu arbeiten.
Kosten und Abrechnung
Monitoring wird meist als Jahresvertrag mit fester Zahl von Kontrollen verrechnet; Bekämpfungen bei Befall und Notfalleinsätze kommen nach Aufwand oder zu vereinbarten Ansätzen dazu. Kostentreiber sind Fläche, Zahl der Fallenstandorte, Kontrollfrequenz und die Anforderungen an die Dokumentation, etwa für zertifizierte Betriebe. Prüfen Sie Laufzeit und Kündigungsfrist.