- Wie finde ich den richtigen Schädlingsbekämpfer in der Schweiz?
- Lassen Sie zuerst bestimmen, um welchen Schädling es sich handelt – Waldschabe oder Deutsche Schabe, Wespe oder Hornisse machen einen grossen Unterschied. Wählen Sie dann die passende Leistung und Ihre Region und vergleichen Sie zwei bis drei Fachbetriebe. Achten Sie auf die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung, eine schriftliche Offerte mit Anzahl Behandlungen und Nachkontrollen und einen Arbeitsrapport, der die eingesetzten Mittel nennt. In der Mietwohnung melden Sie den Befall zuerst der Verwaltung.
- Gibt es eine Rangliste der Fachbetriebe?
- Nein. Alle Fachbetriebe stehen gleichwertig und alphabetisch geordnet im Verzeichnis. Was passt, hängt von Ihrem Vorhaben ab – deshalb zeigen wir Fakten statt Punktzahlen. Der Grundeintrag ist kostenlos; bezahlte Einträge sind gekennzeichnet und ändern die alphabetische Reihenfolge nicht.
- Kostet der Eintrag für Schädlingsbekämpfer etwas?
- Der Grundeintrag ist kostenlos und wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Optional gibt es «Premium» und «Top-Eintrag» mit Link zu Ihrer Website und zusätzlicher Sichtbarkeit.
- Woher stammen die Angaben in den Profilen?
- Profile, die die Redaktion angelegt hat, beruhen auf öffentlichen Quellen wie der Website des Fachbetriebs, dem Handelsregister (Zefix) und Mitgliederverzeichnissen von Branchenverbänden. Nach der Übernahme eines Profils pflegen die Inhaberinnen und Inhaber die Angaben selbst; die Redaktion prüft jede Änderung.
- Braucht ein Schädlingsbekämpfer in der Schweiz eine Bewilligung?
- Wer im Auftrag Dritter beruflich Rodentizide oder Insektizide einsetzt, braucht die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung nach der Verordnung VFB-S. Personen ohne Fachbewilligung dürfen diese Mittel nur unter Anleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers vor Ort einsetzen. Die Berufsbezeichnung «Schädlingsbekämpfer» selbst ist nicht geschützt.
- Wer bezahlt die Schädlingsbekämpfung in der Mietwohnung?
- Schädlinge in der Mietwohnung gelten als Mangel, den die Vermieterschaft beheben und bezahlen muss. Ausgenommen sind laut Mieterinnen- und Mieterverband kleine Fälle, die wenig Aufwand und kein Fachwissen erfordern oder nicht mehr als 150 Franken kosten, sowie Fälle, in denen die Mieterschaft den Befall nachweislich verursacht hat.
- Ist ein Kammerjäger dasselbe wie ein Schädlingsbekämpfer?
- Ja, «Kammerjäger» ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer. Über die Qualifikation sagt keine der beiden Bezeichnungen etwas aus. Massgebend ist, ob mindestens eine Person im Betrieb die Fachbewilligung VFB-S besitzt – wer im Auftrag Dritter Rodentizide oder Insektizide einsetzt, braucht sie.
- Was ist der Verband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer (VSS)?
- Der VSS wurde 1973 gegründet und zählt nach eigenen Angaben über 50 Schädlingsbekämpfungsunternehmen in der ganzen Schweiz. Mitglieder müssen die Fachbewilligung VFB-S besitzen und sich verpflichten, nach der Norm EN 16636 und den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung zu arbeiten. Zudem ist der VSS Trägerschaft der Kurse und Fachprüfungen für die Fachbewilligung VFB-S; die Aufsicht hat das Bundesamt für Gesundheit.