Mangel an der Mietsache
Auch: Mietmangel, Mangel der Mietsache
Ein Mangel an der Mietsache liegt vor, wenn eine Mietwohnung nicht im vertraglich vorausgesetzten Zustand ist – ein Schädlingsbefall gilt in der Regel als solcher Mangel, den die Vermieterschaft beheben muss.
Die Vermieterschaft hat eine Wohnung frei von Ungeziefer zu übergeben und zu erhalten; die Rechtslage ist im Obligationenrecht (unter anderem Art. 256, 257f–h, 258 und 259 OR) geregelt. Für die Behebung eines Befalls ist die Vermieterschaft zuständig, die Kosten können nicht ohne Weiteres auf die Mieterschaft überwälzt werden.
Ausnahmen gibt es etwa bei kleinen Befällen, die sich mit wenig Aufwand selbst beheben lassen, oder wenn die Mieterschaft den Befall nachweislich selbst verschuldet hat. Ansprüche wie eine Mietzinsreduktion bestehen erst, wenn die Vermieterschaft vom Mangel weiss. Wer zahlt und wie Sie reklamieren, erklärt der Ratgeber Schädlinge in der Mietwohnung: Wer zahlt?. Typische Fälle sind Bettwanzen und die Deutsche Schabe.