Kosten und Recht

Wespennest: Muss es weg, wer zahlt, kommt die Feuerwehr?

Muss ein Wespennest entfernt werden? Wer in der Mietwohnung zahlt, wann die Feuerwehr kommt und was bei Hornissen und Bienen gilt – was in der Schweiz gilt.

Ein Wespennest am Haus wirft drei Fragen auf: Muss es überhaupt weg? Wer bezahlt das Entfernen, vor allem in der Mietwohnung? Und kann man einfach die Feuerwehr rufen? Die kurzen Antworten: Viele Nester dürfen bis zum Herbst bleiben, weil das Volk ohnehin abstirbt. In der Mietwohnung ist grundsätzlich die Vermieterschaft zuständig, mit Ausnahmen für kleine Fälle. Und die Feuerwehr kommt nur in manchen Gemeinden – in den hier dokumentierten nur gegen Gebühr. Bei Hornissen, Bienen und der Asiatischen Hornisse gelten eigene Regeln.

Muss das Nest überhaupt weg?

In Siedlungsnähe kommen laut Stadt Zürich sechs einheimische staatenbildende Faltenwespenarten vor, darunter die Europäische Hornisse. Alle leben nur eine Saison: Im Herbst stirbt das Volk, nur die begatteten Jungköniginnen überwintern. Ein Nest wird nie ein zweites Jahr benutzt. Wespen ernähren ihre Brut mit Insekten und sind deshalb Nützlinge.

Lästig werden vor allem zwei Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe. Sie nisten in Storenkästen, im Estrich, unter Ziegeln oder in Erdlöchern, ihre Völker umfassen mehrere tausend Tiere, und im Herbst kommen sie an den Esstisch. Andere Arten sind friedlich: Feldwespen bauen kleine, offene Nester mit 20 bis 30 Tieren, die Sächsische Wespe ist nicht aggressiv, solange man das Nest in Ruhe lässt, und die Mittlere Wespe hängt ihr Nest frei in Hecken oder Bäume.

Pro Natura empfiehlt, ein Nest in Ruhe zu lassen, wenn es nicht stört und man es grossräumig umgehen kann. Im Winter, wenn das Nest leer ist, kann es entfernt werden; die Gemeinde Binningen rät, dann die Ritzen zu schliessen, durch die die Wespen Zugang gefunden haben. Liegt ein Nest dagegen ungünstig – am Hauseingang, beim Sandkasten, im Storenkasten des Schlafzimmers – oder ist jemand im Haushalt allergisch, ist frühzeitiges Umsiedeln oder Entfernen sinnvoll. Für beides braucht es laut Pro Natura eine Fachperson.

Eine Meldepflicht für gewöhnliche Wespennester nennen die hier zitierten Behörden nicht. Anders ist es bei Verdacht auf die Asiatische Hornisse (siehe unten) und, in der Mietwohnung, gegenüber der Verwaltung.

Wer zahlt in der Mietwohnung?

Laut Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbands gilt ein Schädlingsbefall in der Mietwohnung rechtlich als Mangel an der Mietsache. Die Vermieterschaft ist verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen und die Kosten zu übernehmen. Zwei Ausnahmen sind für Wespen besonders relevant:

  • Kleine Fälle. Ist die Bekämpfung mit wenig Aufwand möglich, braucht sie kein besonderes Fachwissen oder kostet sie nicht mehr als 150 Franken, muss die Mieterschaft selbst dafür aufkommen.
  • Abwarten möglich. Kein Anspruch besteht, wenn man einfach abwarten kann, bis die Insekten wieder verschwinden – bei einem Wespennest, das nicht stört und im Herbst ohnehin abstirbt, kann das der Fall sein.

Ein grosses Nest im Storenkasten, das einen Raum unbenutzbar macht und nur mit Demontage erreichbar ist, fällt in der Regel nicht unter diese Ausnahmen; schon die veröffentlichten Pauschalen von Feuerwehren und Fachfirmen liegen meist über 150 Franken. Die Gemeinde Binningen empfiehlt Mieterinnen und Mietern, Wespen der Verwaltung oder der Eigentümerschaft zu melden und den Auftrag möglichst von dort erteilen zu lassen. Das hat einen praktischen Grund: Wer eine Firma beauftragt, übernimmt laut Stadt Zürich auch die Kosten. Wer selbst eine Firma bestellt, muss das Geld danach von der Vermieterschaft zurückfordern.

Was für andere Schädlinge gilt, erklärt der Ratgeber Schädlinge in der Mietwohnung: Wer zahlt?. Im eigenen Haus zahlen Sie selbst, sofern keine Versicherung die Kosten übernimmt; ob Ihre Hausratversicherung zahlt, steht in der Police (siehe FAQ unten).

Kommt die Feuerwehr?

Das hängt von der Gemeinde ab. In den hier zitierten Gemeinden kommen drei Modelle vor:

  1. Feuerwehr als Dienstleisterin. Einige Feuerwehren entfernen Wespennester gegen eine feste Gebühr. Die Feuerwehr Unteramt (Bonstetten, Stallikon, Wettswil a. A.) verrechnet pauschal CHF 180.– inklusive Mehrwertsteuer (Stand der Gemeindeseite: April 2023); Folgekosten für das Demontieren von Storenkästen oder Dachteilen gehen zulasten der Auftraggebenden. Die Feuerwehr Samedan-Pontresina verlangt CHF 150.– für einen Standardeinsatz, CHF 250.– bei zweiter Einsatzkraft, schwierigem Zugang oder langer Dauer und CHF 400.– mit Hubretter oder Grossfahrzeug.
  2. Feuerwehr nur im Notfall. In Binningen ist die Feuerwehr nach kantonalem Feuerwehrgesetz erst zuständig, wenn eine akute Gefährdung für Leib und Leben besteht – etwa bei nachgewiesener Allergie oder bei einem Nest direkt beim Eingang eines Kindergartens, eines Einkaufszentrums oder einer öffentlichen Einrichtung mit viel Publikum. Auch dieser Einsatz ist kostenpflichtig, und alarmiert wird über die Einsatzzentrale, nicht über die Notrufnummern 112 oder 118. Für alle anderen Fälle empfiehlt die Gemeinde den Wespenschutz oder einen privaten Schädlingsbekämpfer.
  3. Feuerwehr gar nicht. Manche Feuerwehren haben die Insektenbekämpfung ganz aufgegeben. Die Feuerwehr Zuchwil (SO) schreibt, seit dem 1. Juli 2007 brauche es für die Wespenbekämpfung im Auftrag einen Fachausweis; die Insektenbekämpfung falle nicht mehr in ihren Aufgabenbereich, und sie verweist an Fachfirmen.

Fragen Sie deshalb bei Ihrer Gemeinde nach, ob die Feuerwehr diese Leistung anbietet. Gratis ist das Entfernen in keinem der hier zitierten Modelle. Wo die Feuerwehr nicht ausrückt, ist eine Fachfirma der richtige Ansprechpartner: Sie bestimmt die Art, tötet oder entfernt das Volk und öffnet bei Bedarf Storenkasten oder Verkleidungen. Wer im Auftrag Dritter beruflich Insektizide einsetzt, braucht nach der Verordnung VFB-S die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung; seit der Neufassung vom 28. November 2025 (in Kraft seit 1. Januar 2026) gilt sie fünf Jahre und verlängert sich mit einer Weiterbildung. Was Fachfirmen für ein Nest verlangen und welche Firmen in Ihrer Region tätig sind, steht auf der Seite Wespennest entfernen lassen.

Hornissen, Bienen, Asiatische Hornisse: Was anders ist

Hornissennester sollten laut Stadt Zürich möglichst nicht entfernt, sondern bei Bedarf von einer Fachperson umgesiedelt werden; Basel-Stadt und Basel-Landschaft bezeichnen die einheimische Hornisse als geschützt, eine schweizweite Schutzbestimmung nennen die Quellen nicht. Einen Bienenschwarm meldet man einem Imker – in der Stadt Zürich der Feuerwehr unter 118 –, einen Verdacht auf die invasive Asiatische Hornisse mit Foto auf asiatischehornisse.ch. Einzelheiten zu allen drei Fällen stehen auf der Seite Wespennest entfernen lassen und im Glossar unter Europäische Hornisse und Asiatische Hornisse.

Checkliste

  • Art bestimmen lassen: Wespe, Hornisse, Biene oder Asiatische Hornisse?
  • Prüfen, ob das Nest bis zum Herbst bleiben kann.
  • In der Mietwohnung zuerst die Verwaltung informieren und den Auftrag von dort erteilen lassen.
  • Bei der Gemeinde fragen, ob die Feuerwehr Nester entfernt und zu welchem Tarif.
  • Bei der Hausratversicherung nach einer Kostenübernahme fragen.
  • Pauschale, Zuschläge und Folgekosten vor dem Einsatz klären.
  • Im Winter Einflugöffnungen verschliessen, damit sich im nächsten Jahr keine Königin einnistet.

Fachfirmen nach Region finden Sie auf der Seite Wespennest entfernen lassen und im Verzeichnis.

Häufige Fragen

Muss ich ein Wespennest entfernen lassen?
Nein, nicht in jedem Fall. Ein Wespenvolk lebt nur eine Saison und stirbt im Herbst, das leere Nest wird nicht wieder bezogen. Stört das Nest nicht, können Sie es stehen lassen und im Winter die Einflugspalten schliessen. Entfernen oder umsiedeln ist sinnvoll bei Nestern an Eingängen, Spielplätzen oder wenn jemand im Haushalt allergisch ist.
Muss die Vermieterschaft das Entfernen eines Wespennests bezahlen?
Grundsätzlich ja, denn Schädlinge in der Mietwohnung gelten als Mangel. Laut Mieterinnen- und Mieterverband muss die Mieterschaft aber selbst aufkommen, wenn die Bekämpfung wenig Aufwand und kein Fachwissen erfordert oder nicht mehr als 150 Franken kostet, und es besteht kein Anspruch, wenn man abwarten kann, bis die Insekten verschwinden. Melden Sie das Nest der Verwaltung, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Kommt die Feuerwehr, wenn ich ein Wespennest habe?
Das hängt von der Gemeinde ab. Manche Feuerwehren entfernen Nester gegen eine Pauschale, andere nur im Notfall – in Binningen etwa, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, zum Beispiel bei nachgewiesener Allergie oder einem Nest am Eingang eines Kindergartens. Auch solche Einsätze sind kostenpflichtig.
Zahlt die Hausratversicherung das Entfernen eines Wespennests?
Je nach Police. Die Gemeinde Binningen weist darauf hin, dass manche Hausratversicherungen die Kosten übernehmen und sich auch um die Koordination kümmern. Fragen Sie vor der Auftragserteilung bei Ihrer Versicherung nach.

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