Was kostet ein Kammerjäger in der Schweiz? Stundenansätze, Pauschalen und Zuschläge
Kammerjäger-Kosten in der Schweiz: veröffentlichte Stundenansätze, Fahr- und Notfallpauschalen von Fachfirmen, Preise je Schädling und Warnzeichen für Abzocke.
Muss ein Wespennest entfernt werden? Wer in der Mietwohnung zahlt, wann die Feuerwehr kommt und was bei Hornissen und Bienen gilt – was in der Schweiz gilt.
Ein Wespennest am Haus wirft drei Fragen auf: Muss es überhaupt weg? Wer bezahlt das Entfernen, vor allem in der Mietwohnung? Und kann man einfach die Feuerwehr rufen? Die kurzen Antworten: Viele Nester dürfen bis zum Herbst bleiben, weil das Volk ohnehin abstirbt. In der Mietwohnung ist grundsätzlich die Vermieterschaft zuständig, mit Ausnahmen für kleine Fälle. Und die Feuerwehr kommt nur in manchen Gemeinden – in den hier dokumentierten nur gegen Gebühr. Bei Hornissen, Bienen und der Asiatischen Hornisse gelten eigene Regeln.
In Siedlungsnähe kommen laut Stadt Zürich sechs einheimische staatenbildende Faltenwespenarten vor, darunter die Europäische Hornisse. Alle leben nur eine Saison: Im Herbst stirbt das Volk, nur die begatteten Jungköniginnen überwintern. Ein Nest wird nie ein zweites Jahr benutzt. Wespen ernähren ihre Brut mit Insekten und sind deshalb Nützlinge.
Lästig werden vor allem zwei Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe. Sie nisten in Storenkästen, im Estrich, unter Ziegeln oder in Erdlöchern, ihre Völker umfassen mehrere tausend Tiere, und im Herbst kommen sie an den Esstisch. Andere Arten sind friedlich: Feldwespen bauen kleine, offene Nester mit 20 bis 30 Tieren, die Sächsische Wespe ist nicht aggressiv, solange man das Nest in Ruhe lässt, und die Mittlere Wespe hängt ihr Nest frei in Hecken oder Bäume.
Pro Natura empfiehlt, ein Nest in Ruhe zu lassen, wenn es nicht stört und man es grossräumig umgehen kann. Im Winter, wenn das Nest leer ist, kann es entfernt werden; die Gemeinde Binningen rät, dann die Ritzen zu schliessen, durch die die Wespen Zugang gefunden haben. Liegt ein Nest dagegen ungünstig – am Hauseingang, beim Sandkasten, im Storenkasten des Schlafzimmers – oder ist jemand im Haushalt allergisch, ist frühzeitiges Umsiedeln oder Entfernen sinnvoll. Für beides braucht es laut Pro Natura eine Fachperson.
Eine Meldepflicht für gewöhnliche Wespennester nennen die hier zitierten Behörden nicht. Anders ist es bei Verdacht auf die Asiatische Hornisse (siehe unten) und, in der Mietwohnung, gegenüber der Verwaltung.
Laut Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbands gilt ein Schädlingsbefall in der Mietwohnung rechtlich als Mangel an der Mietsache. Die Vermieterschaft ist verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen und die Kosten zu übernehmen. Zwei Ausnahmen sind für Wespen besonders relevant:
Ein grosses Nest im Storenkasten, das einen Raum unbenutzbar macht und nur mit Demontage erreichbar ist, fällt in der Regel nicht unter diese Ausnahmen; schon die veröffentlichten Pauschalen von Feuerwehren und Fachfirmen liegen meist über 150 Franken. Die Gemeinde Binningen empfiehlt Mieterinnen und Mietern, Wespen der Verwaltung oder der Eigentümerschaft zu melden und den Auftrag möglichst von dort erteilen zu lassen. Das hat einen praktischen Grund: Wer eine Firma beauftragt, übernimmt laut Stadt Zürich auch die Kosten. Wer selbst eine Firma bestellt, muss das Geld danach von der Vermieterschaft zurückfordern.
Was für andere Schädlinge gilt, erklärt der Ratgeber Schädlinge in der Mietwohnung: Wer zahlt?. Im eigenen Haus zahlen Sie selbst, sofern keine Versicherung die Kosten übernimmt; ob Ihre Hausratversicherung zahlt, steht in der Police (siehe FAQ unten).
Das hängt von der Gemeinde ab. In den hier zitierten Gemeinden kommen drei Modelle vor:
Fragen Sie deshalb bei Ihrer Gemeinde nach, ob die Feuerwehr diese Leistung anbietet. Gratis ist das Entfernen in keinem der hier zitierten Modelle. Wo die Feuerwehr nicht ausrückt, ist eine Fachfirma der richtige Ansprechpartner: Sie bestimmt die Art, tötet oder entfernt das Volk und öffnet bei Bedarf Storenkasten oder Verkleidungen. Wer im Auftrag Dritter beruflich Insektizide einsetzt, braucht nach der Verordnung VFB-S die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung; seit der Neufassung vom 28. November 2025 (in Kraft seit 1. Januar 2026) gilt sie fünf Jahre und verlängert sich mit einer Weiterbildung. Was Fachfirmen für ein Nest verlangen und welche Firmen in Ihrer Region tätig sind, steht auf der Seite Wespennest entfernen lassen.
Hornissennester sollten laut Stadt Zürich möglichst nicht entfernt, sondern bei Bedarf von einer Fachperson umgesiedelt werden; Basel-Stadt und Basel-Landschaft bezeichnen die einheimische Hornisse als geschützt, eine schweizweite Schutzbestimmung nennen die Quellen nicht. Einen Bienenschwarm meldet man einem Imker – in der Stadt Zürich der Feuerwehr unter 118 –, einen Verdacht auf die invasive Asiatische Hornisse mit Foto auf asiatischehornisse.ch. Einzelheiten zu allen drei Fällen stehen auf der Seite Wespennest entfernen lassen und im Glossar unter Europäische Hornisse und Asiatische Hornisse.
Fachfirmen nach Region finden Sie auf der Seite Wespennest entfernen lassen und im Verzeichnis.