Fachbewilligung Schädlingsbekämpfung (VFB-S)

Auch: VFB-S, Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung, eidgenössische Fachbewilligung

Die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S) ist der in der Schweiz vorgeschriebene Nachweis, dass eine Person Rodentizide, Insektizide und Pflanzenschutzmittel für Erntegüter im Auftrag Dritter fachgerecht einsetzen kann.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (SR 814.812.32), gestützt auf die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV). Eine Fachbewilligung braucht, wer zur Schädlingsbekämpfung im Auftrag Dritter beruflich oder gewerblich Rodentizide, Insektizide, Akarizide oder Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Erntegütern verwendet – ausser als Begasungsmittel. Personen ohne Fachbewilligung dürfen diese Mittel nur einsetzen, wenn sie vor Ort von einer Inhaberin oder einem Inhaber angeleitet werden.

Erworben wird die Bewilligung mit einer Fachprüfung. Kurse und Prüfungen organisiert der Verband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer (VSS) als Trägerschaft unter Aufsicht des Bundesamts für Gesundheit; der Kurs 2025 umfasste 17 Tage inklusive Prüfung. Geprüft werden unter anderem Toxikologie, Ökologie, Rechtsvorschriften, Schutzmassnahmen, die integrierte Schädlingsbekämpfung und die Dokumentation von Behandlungen.

Für Begasungen und für Holzschutzmittel gibt es eigene Fachbewilligungen. Die Berufsbezeichnung «Schädlingsbekämpfer» ist dagegen nicht geschützt.