Vergrämung

Auch: Vergrämungsmittel, Abwehr

Vergrämung bezeichnet Massnahmen, die Tiere wie Marder oder Tauben vertreiben, ohne sie zu töten – etwa mit Licht, Lärm, Gerüchen oder baulichen Hindernissen.

Vergrämung kommt vor allem bei Tieren zum Einsatz, die nicht bekämpft werden dürfen oder sollen. Den Steinmarder etwa dürfen nur jagdberechtigte Personen fangen oder töten. Bevor ein Dach verschlossen wird, empfiehlt die Stadt Zürich, den Marder mit Licht, Lärm oder stark riechenden Stoffen zu vertreiben; Ultraschallgeräte und Anti-Marder-Sprays haben sich als unzuverlässig erwiesen.

Bei Stadttauben wirken laut Merkblatt der Stadt Baden nur bauliche Massnahmen dauerhaft, etwa Netze, Spanndrähte oder Spikes, die das Gefieder nicht durchstossen.